Wie, in welcher Form und vor allem durch wen wird bestimmt und entschieden, dass der aus haftungsrechtlicher Sicht geforderte Facharztstandard bzw. Standard in der medizinischen Behandlung eingehalten worden ist? Kann uberhaupt aus rechtswissenschaftlicher Sicht das Recht den Standard festlegen? Wird nicht vielmehr durch den so haufig kritisierten Richter in Weiss, d.h. dem gerichtlich bestellten Sachverstandigen der Standard definiert und das Tatgericht an dessen Ausfuhrungen und Definitionen gebunden? Die Autorenstellen dar, welche rechtlichen und naturgemass auch medizinischen Vorgaben...
Wie, in welcher Form und vor allem durch wen wird bestimmt und entschieden, dass der aus haftungsrechtlicher Sicht geforderte Facharztstandard bzw....