Wer sich etwas grundlicher mit denjenigen Vorschriften innerhalb der Steuergesetze beschaf tigt, die die Regelung des Steuersatzes zum Inhalt haben, stellt sehr bald fest, dass sie sich von den Vorschriften allen sonstigen Inhalts auf zumindest zweifache Art und Weise abheben. Gehort ein steuergesetzlicher Rechtssatz dem Steuersatz- oder, wie man es in etwa genauso auch ausdrucken kann, dem Steuertarifrecht an, so zeichnet er sich namlich einmal dadurch aus, dass seine juristische Existenz eher eine solche "am Rande" des Notwendigen ist, er sei nen Platz im Gesetzestext nicht ein einziges Mal...
Wer sich etwas grundlicher mit denjenigen Vorschriften innerhalb der Steuergesetze beschaf tigt, die die Regelung des Steuersatzes zum Inhalt haben, s...