Zum Geleit Es liegt jetzt bald runde zweihundert Jahre zuruck, dass sich Wissenschaft und Praxis mit der Frage zu beschaftigen begannen, ob, und wenn ja wie, das Einkommensteuerrecht denjenigen Menschen, denjenigen "Privatpersonen" etwas abverlangen soll, die mit ihrem Geld das ma chen, was in der Sprache des heutigen 20 Abs. 1 Ziff. 7 EStG die "Uberlassung des Kapital vermogens zur Nutzung" gegen Entgelt heisst. Die Auseinandersetzung ist seither nie mehr verstummt. Die ersten, die sich an ihr, in der Nachfolge von ADAM SMm1, beteiligten, waren die Staats-oder Finanzwissenschaftler, spater,...
Zum Geleit Es liegt jetzt bald runde zweihundert Jahre zuruck, dass sich Wissenschaft und Praxis mit der Frage zu beschaftigen begannen, ob, und wenn ...