Die Bundesregierung hat mit der Verordnung uber die Honorare fur Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung fur Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens fur Architekten und Ingenieure eine vollig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, dass eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausfuhrung ermoglicht wird, und...
Die Bundesregierung hat mit der Verordnung uber die Honorare fur Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnun...