Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Korrektur unliebsamer AGB erfolgen kann. Das Gesetz enthalt abgesehen von einzelnen spezialgesetzlichen Vorschriften, wie etwa im Versicherungsrecht keine Regelungen zur Vornahme einer AGB-Korrektur. Gleichwohl kann insbesondere in langerfristigen Schuldverhaltnissen ein Korrekturbedarf entstehen. Denn eine Beendigung des Schuldverhaltnisses ist nicht selten fur eine Partei mit erheblichen Einbussen verbunden. Ausserdem sind Dauer- und Langzeitschuldverhaltnisse schon aufgrund ihrer langen Laufzeit in...
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Korrektur unliebsamer AGB erfolgen kann. Das Gesetz enthal...