Der Schuldenstand in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten sehr stark angewachsen. Da die bisherigen institutionellen Schuldenbegrenzungsregeln - Art. 115 GG und die Vorschriften der Landesverfassungen - den starken Anstieg der Schuldenquote nicht verhindern und die Neuverschuldung nachhaltig nicht eindammen konnten, wurde der Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts, die sogenannte Schuldenbremse," im Art. 109 GG verankert. Durch die regelmassige Haushaltsuberwachung von Bund und Landern, die Feststellung drohender Haushaltsnotlagen und die...
Der Schuldenstand in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten sehr stark angewachsen. Da die bisherigen institutionellen Schulden...