1. Verhaltnis des vormundschafisgerichtlichen Verfahrens zum Zivil- und Strafproze. B. Quellen. Auslander 1. Die Tatigkeit des Vormundschaftsgerichts gehOrt dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit an, die abgesehen von den Sondergerichtsbar- keiten neben der Zivil- und Strafrechtspflege den dritten groBen Zweig der Rechtspflege uberhaupt bildet. Das Vormundschaftsgericht erfullt seine Aufgaben vorwiegend im all- gemeinen, also offentlichen Interesse. Dieser Umstand unterscheidet die vormundschaftsgerichtliche Tatigkeit von der Zivilgerichtsbarkeit, die im wesentlichen nur mit der Regelung...
1. Verhaltnis des vormundschafisgerichtlichen Verfahrens zum Zivil- und Strafproze. B. Quellen. Auslander 1. Die Tatigkeit des Vormundschaftsgerichts ...