Neben Filesharing ist Streamripping, das Kopieren von gestreamten Inhalten, eine attraktive Quelle fur kostenlose Musik geworden. Die Publikation widmet sich der Frage, ob diese Form des digitalen Kopierens ein Fall von Musikpiraterie ist, der schon de lege lata verboten ist oder zumindest de lege ferenda verboten gehort. Es wird am Beispiel Webradio untersucht, welche Verwertungsrechte, insbesondere der offentlichen Wiedergabe ( 19a, 20 UrhG), fur Streamingdienste zu lizenzieren sind. Zudem wird die Anwendbarkeit der Schranke der Privatkopie ( 53 UrhG) auf Streamripping gepruft...
Neben Filesharing ist Streamripping, das Kopieren von gestreamten Inhalten, eine attraktive Quelle fur kostenlose Musik geworden. Die Publikation widm...