Seit dem 8.12.2011 ist das biomedizinische Verfahren der Praimplantationsdiagnostik (PID) durch einen neu eingefugten 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelt. Die Regelung war allerdings ein gesetzgeberischer -Schnellschuss- und ist daher in vielerlei Hinsicht mangelhaft. Der Autor stellt einen auf mehrjahriger Forschung basierenden alternativen Gesetzentwurf gegenuber, der diese Mangel behebt. Die PID ist ein Verfahren zum genetischen Screening von kunstlich erzeugten Embryonen. Mit ihm soll verhindert werden, dass genetisch vorbelastete Eltern schwer erbkranke Kinder bekommen. Nur gesunde...
Seit dem 8.12.2011 ist das biomedizinische Verfahren der Praimplantationsdiagnostik (PID) durch einen neu eingefugten 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG)...