"Fruher hatten Eltern viele Kinder - heute haben Kinder viele Eltern." Dieses Motto hat die Wahrheit auf seiner Seite, wenn wir als "fruher" die Zeit setzen, in der das Burgerliche Gesetzbuch entstanden ist. Heute hingegen konnen viele Elternfiguren im Leben eines der wenigen Kinder auftreten, man spricht von einer Pluralisierung der Elternschaft. Auf diese Pluralisierung hat zunachst nicht der Gesetzgeber, sondern das Bundesverfassungsgericht reagiert und den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG nach und nach massiv ausgeweitet. Auf der Ebene des einfachen Rechts hat der Gesetzgeber im...
"Fruher hatten Eltern viele Kinder - heute haben Kinder viele Eltern." Dieses Motto hat die Wahrheit auf seiner Seite, wenn wir als "fruher" die Zeit ...