Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Veranstaltung: Medien- und Kommunikationsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: "Der nachfolgende Film ist urheberrechtlich geschutzt. Das Mitschneiden von Bild oder Ton wahrend der Kinovorstellung ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Jeder - auch jeder Versuch - wird zur Anzeige gebracht." Im Zuge der Digitalisierung, im Besonderen des Voranschreitens des Internets, sind Medienunternehmen immer haufiger gezwungen, ihre Produkte aktiv vor unbefugten Zugriffen zu schutzen. Aktuelle Diskussionen...
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Veranstaltung: Medien- und Kommunikationsmanagement, Spra...