Fur Schiedsverfahren mit gesellschaftsrechtlichen Anknupfungspunkten hat der Gesetzgeber bislang kaum gesetzliche Grundlagen geschaffen, obwohl solche Regelungen an zahlreichen Schnittstellen von Gesellschafts- und Schiedsverfahrensrecht fehlen. Zur Losung dieser Probleme verwies der Gesetzgeber auf Rechtsprechung und Lehre - dies, obwohl schatzungsweise ein Drittel aller in Deutschland verhandelten Schiedsverfahren einen gesellschaftsrechtlichen Hintergrund haben. Die Studie beschaftigt sich daher mit der Wirkung von Schiedsvereinbarungen, Schiedsklauseln und Schiedsspruchen auf...
Fur Schiedsverfahren mit gesellschaftsrechtlichen Anknupfungspunkten hat der Gesetzgeber bislang kaum gesetzliche Grundlagen geschaffen, obwohl solche...