Der europaische Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG das Informationsmodell als wesentliches Instrument des Verbraucherschutzes im Verbraucherkreditrecht verankert. Neben einem umfangreichen Katalog vorvertraglicher Informationspflichten wurde in diesem Zusammenhang erstmals auch eine sog. Erlauterungspflicht des Kreditgebers eingefuhrt. Die Arbeit befasst sich zunachst mit den bereits nach alter Rechtslage bestehenden Informationspflichten des Darlehensgebers. Die einzelnen Anderungen durch die Verbraucherkreditrichtlinie werden sowohl auf...
Der europaische Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG das Informationsmodell als wesentliches Instrument des...