Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Rechtsphilosophisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die DDR hatte eine Verfassung, war aber augenscheinlich kein Verfassungsstaat. Sie verfugte uber ein Parlament mit mehr Parteien und Verbanden als der deutsche Bundestag, war aber keine parlamentarische Demokratie und hatte auch kein Mehrparteiensystem. Die Regierung, die die oberste staatliche Gewalt reprasentieren sollte, war...
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12, Friedrich-Alexander-Universitat...
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Art. 111a Absatz 2 Satz 1 der Bayerischen Verfassung besagt: "Rundfunk wird in offentlicher Verantwortung und in offentlich-rechtlicher Tragerschaft betrieben." Diese Pramisse der bayerischen Verfassung, die zusammen mit dem restlichen Art. 111a der Bayerischen Verfassung durch das vierte Gesetz zur Anderung der Verfassung des Freistaats Bayern vom 19. Juli 1973 in die bayerische Verfassung auf Grund eines...
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-N...