Nach Kriegsende war die auf Schutz und Konservierung des Bestehenden gerich tete Handelsgesetzgebung des nationalsozialistischen Regimes in Westdeutschland zunachst grundsatzlich in Geltung geblieben, wenn sie auch allmahlich gelod : ert oder weniger streng gehandhabt wur, de. Die Aufrechterhaltung der Bindungen war angesichts des Warenmangels furs erste wahrscheinlich die beste Losung. Die Zu lassung neuer Betriebe blieb weitgehend in das Ermessen der Verwaltungsbehorden gestellt; insbesondere blieb es auch unter den sog. Lizenzierungsgesetzen in den Landern des amerikanischen...
Nach Kriegsende war die auf Schutz und Konservierung des Bestehenden gerich tete Handelsgesetzgebung des nationalsozialistischen Regimes in Westdeutsc...