Zum Schutz der Verbrauchergruppe der Kinder hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der RL 2005/29/EG 3 Abs. 3, Anhang Nr. 28 UWG eingefuhrt. Damit wird eine Werbung fur unzulassig erklart, die eine an Kinder gerichtete unmittelbare Aufforderung zum Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen enthalt. Der Autor untersucht im Schwerpunkt nach einer Einfuhrung in die Entstehung des Kinder- und Jugendschutzes vor unlauterer Werbung die Auslegung der -unmittelbaren Aufforderung zum Kauf-. Die Untersuchung erfolgt anhand rechtswissenschaftlicher Methodik mit besonderem Fokus auf...
Zum Schutz der Verbrauchergruppe der Kinder hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der RL 2005/29/EG 3 Abs. 3, Anhang Nr. 28 UWG eingefuhrt. Damit ...