Die Arbeit befasst sich mit der quotalen Haftung der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft, insbesondere einer Fonds-GbR. Im Fall einer betragsmassigen Begrenzung der Haftung sind die Anleger besser gestellt als bei einer nur prozentualen Haftungsbeschrankung. Die Haftungsquoten sind stets an dem durch Tilgungsleistungen der Gesellschaft und Verwertungserlose gesunkenen aktuellen Stand der Gesellschaftsverbindlichkeit zu bemessen. Die Glaubiger konnen wahlen, ob sie als erstes Gesellschafter personlich in Anspruch nehmen oder die Zwangsvollstreckung in das Fondsgrundstuck...
Die Arbeit befasst sich mit der quotalen Haftung der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft, insbesondere einer Fonds-GbR. Im Fall einer b...