Das Tierschutzgesetz fordert, dass im Namen der Verantwortung des Menschen seinen Mitgeschopfen wissentlich weder Schmerzen noch Leiden zugefugt werden durfen. Dies gilt auch fur den Umgang mit zehnfuigen Krebsen, Neunaugen und Fischen. Den Bedurfnissen dieser aquatischen Organismen wird allerdings bislang sowohl im Bereich der gewasserokologischen Feldforschung als auch in der okotoxikologischen und genetischen Laborarbeit wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Vor diesem Hintergrund stellen die Autoren die Gultigkeit des Tierschutzes auch fur aquatische Versuchstiere in den verschiedenen...
Das Tierschutzgesetz fordert, dass im Namen der Verantwortung des Menschen seinen Mitgeschopfen wissentlich weder Schmerzen noch Leiden zugefug...