Nach Einfuhrung des DRG-Systems 2003 stellten sich verschiedenste unerwartete Probleme in der Abrechnung zwischen den Kostentragern (Krankenkassen) und den Leistungserbringern (Krankenhausern) ein. Zur Klarung dieser Fragestellungen bzw. medizinischen Beratung wurde der MDK von Seiten der Kostentrager als Gutachter beauftragt. Aufgrund der Komplexitat des neuen Abrechnungssystems steigt die Anzahl der zu begutachtenden Falle in den letzten Jahren immer starker an. Hierdurch wird ein aufwendigeres Management von Seiten der Krankenhauser, aber auch vom MDK und den Kostentragern erforderlich....
Nach Einfuhrung des DRG-Systems 2003 stellten sich verschiedenste unerwartete Probleme in der Abrechnung zwischen den Kostentragern (Krankenkassen) un...