Im Gesellschaftsrecht stellt sich das Problem des Ausschlusses eines Gesellschafters sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht. Fur die oHG findet sich in 140 HGB eine spezielle Regelung. Im GmbH-Recht wird die Ausschlussregelung der oHG ( 140 HGB) entsprechend herangezogen. Im Aktienrecht findet sich mit 327 a ff AktG die Moglichkeit, Minderheitsaktionare zwangsweise auszuschliessen (sogenanntes -Squeeze-Out-). Wird ein Gesellschafter ausgeschlossen, so stellt sich zunachst das Rechtsproblem der Bemessung der Abfindung, das regelmassig eine Anteils- und Unternehmensbewertung...
Im Gesellschaftsrecht stellt sich das Problem des Ausschlusses eines Gesellschafters sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht. Fur di...