Bisher wurde hochstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Grosse und Bedeutung eines auszugrundenden Betriebsteils fur das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemass 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunachst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie 111 BetrVG generell mit Bagatellmassnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird...
Bisher wurde hochstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Grosse und Bedeutung eines auszugrundenden Betriebsteils fur das Vorliegen einer beteili...