Die Erforschung des durch Klontechniken erzeugten menschlichen Embryos setzt die Zerstorung des Embryos voraus. Der Mensch hat Rechte und ein Recht auf Wurde aufgrund seiner Existenz. Die Wurde des Menschen wird nicht gewahrt, weil der Mensch besondere Eigenschaften hat, sondern sie wird allen Menschen mit dem Beginn des Lebens gewahrt. Daraus folgt, dass ein geklonter Embryo wie ein naturlich erzeugter Embryo ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung eine Personlichkeit hat. Daher sollte er auch als menschliches Leben geschutzt werden. Wenn das menschliche Leben wegen des...
Die Erforschung des durch Klontechniken erzeugten menschlichen Embryos setzt die Zerstorung des Embryos voraus. Der Mensch hat Rechte und ein Recht au...