248b StGB stellt den unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrradern unter Strafe. Weshalb gerade der unbefugte Gebrauch dieser Gegenstande strafrechtlich erfasst wird und welche Reichweite die Norm hat, ist bis heute nicht abschliessend geklart. Im Rahmen dieser Arbeit werden zunachst die Probleme, die sich bei der Anwendung des 248b StGB ergeben, naher beleuchtet. Sodann wird der weitergehenden Frage nachgegangen, inwiefern die punktuelle Strafbarkeit der blossen Gebrauchsanmassung bei Kraftfahrzeugen und Fahrradern erklart werden kann. Im Ergebnis ist eine ersatzlose Streichung des...
248b StGB stellt den unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrradern unter Strafe. Weshalb gerade der unbefugte Gebrauch dieser Gegenstande str...