Eine GmbH entsteht mit ihrer Eintragung im Handelsregister. Soll sie ihrem Untergang zugefuhrt werden, wird sie aufgelost und in der Regel liquidiert. Am Ende folgt die Loschung aus dem Handelsregister. Zu welchem Zeitpunkt die GmbH allerdings tatsachlich beendet wird, ist umstritten. Relevant ist dies insbesondere, wenn nach der Loschung noch Vermogenswerte oder andere Rechte und Pflichten der GmbH auftauchen. In diesem Fall wird eine Nachtragsliquidation durchgefuhrt. Es fragt sich aber, ob die GmbH trotz der Loschung noch als juristische Person fortbesteht oder ob sie eine andere Gestalt...
Eine GmbH entsteht mit ihrer Eintragung im Handelsregister. Soll sie ihrem Untergang zugefuhrt werden, wird sie aufgelost und in der Regel liquidiert....