Die Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklarung ist seit jeher Gegenstand intensiver Diskussionen. Der Abzug ist durch Hochstbetrage begrenzt, weshalb Vorsorgeaufwendungen anteilig aus versteuertem Einkommen finanziert werden mussen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2008, dass die geltende Rechtslage nicht mit hoherrangigem Recht vereinbar ist, da jedem Steuerpflichtigen eine steuerfreie Vorsorge auf dem Niveau der Sozialhilfe moglich sein musse. Diese Arbeit legt dar, dass auch die im Jahr 2010 ergangene Neuregelung in Form des...
Die Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklarung ist seit jeher Gegenstand intensiver Diskussionen. Der Abzug ist durch Hoc...