Ist nach derzeitigem Recht ein Honorar gegenuber dem Makler moglich? Um diese Frage zu beantworten, stehen die gewerberechtliche Erlaubnis des 34d GewO sowie das Rechtsdienstleistungsgesetz im Mittelpunkt dieser Arbeit. Anhand der Normen wird nachgewiesen, dass eine erfolgsunabhangige Vergutung in Form eines Honorars bereits moglich ist. Dies ist der Fall, weil zum einen die gewerberechtliche Norm kein Verbot einer solchen Vergutung ausspricht, und weil zum anderen die Tatigkeit des Versicherungsmaklers zum uberwiegenden Teil keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Gesetzes darstellt. Aus...
Ist nach derzeitigem Recht ein Honorar gegenuber dem Makler moglich? Um diese Frage zu beantworten, stehen die gewerberechtliche Erlaubnis des 34d Gew...