Die rechtliche Behandlung von Produktplatzierungen in Deutschland hat sich mit Inkrafttreten des 13. Rundfunkanderungsstaatsvertrags am 1. April 2010 geandert. Danach sind Produktplatzierungen in gesetzlich naher konkretisierten Ausnahmefallen nunmehr zulassig. Der Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 13. Rundfunkanderungsstaatsvertrages regelt die Zulassigkeit der Produktplatzierung im offentlich-rechtlichen Rundfunk einerseits und im privaten Rundfunk andererseits unterschiedlich streng. Die Arbeit untersucht dieses Anforderungsgefalle vor dem Hintergrund des dualen Rundfunksystems und...
Die rechtliche Behandlung von Produktplatzierungen in Deutschland hat sich mit Inkrafttreten des 13. Rundfunkanderungsstaatsvertrags am 1. April 2010 ...