Mit einem bilateralen Anwerbeabkommen zwischen der Turkei und der Bundesrepublik hat die Geschichte der Einwanderung turkischer Staats- angehoriger nach Deutschland 1961 ihren Anfang genommen. Es war keine Einwanderung im klassischen Sinne, die mit der Absicht einer dauerhaften Niederlassung geplant wurde, sondern eine Arbeitsmigration auf Zeit. Da die damaligen "Gastarbeiter" ihre Ruckkehr ins Herkunftsland nur in Ausnahmen verwirklichten, ist allgemein bekannt. Diese Einwanderer der ersten Generation haben heute bereits Kinder und Enkel. Doch auch sie werden wie ihre Eltern als Einwanderer"...
Mit einem bilateralen Anwerbeabkommen zwischen der Turkei und der Bundesrepublik hat die Geschichte der Einwanderung turkischer Staats- angehoriger na...