Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen fur die sogenannten -Snippets- in ihren Ergebnislisten zwingen. Google und Co. vervielfaltigen fremde Internetseiten und veroffentlichen Teile daraus. Rechtliche Moglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Aus rechtspolitischer sowie okonomischer Analyse ergibt sich, dass eine absolute Rechtsposition fur Presseverleger auch nicht sinnvoll ist. Wird ein Leistungsschutzrecht wie von der Regierung geplant eingefuhrt,...
Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen fu...