Wenn eine gegebene Wahlerschaft versucht, eine gegebene Anzahl von Optionen in eine gemeinsame Rangordnung zu bringen, dann trifft sie eine sogenannte kollektive Entscheidung. Das Resultat ist entweder eine sogenannte strikte Rangordnung oder es ergibt sich eine zirkulare Anordnung der Optionen (obwohl kein Mitglied der Wahlerschaft eine solche Anordnung vertreten hat). Jede kollektive Rangordnung als explizites oder implizites Ergebnis von Wahlverfahren steht unter dem begrundeten Generalverdacht, ein inkonsistentes und damit in sich widerspruchliches Ergebnis zu sein. In dieser Abhandlung...
Wenn eine gegebene Wahlerschaft versucht, eine gegebene Anzahl von Optionen in eine gemeinsame Rangordnung zu bringen, dann trifft sie eine sogenannte...