Auslandische Onlineglucksspiele bilden die Achillesferse nationalen Glucksspielrechts. Mit 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GluStV 2008, der Ermachtigung zur Unterbindung des Zahlungsflusses fur unerlaubte Glucksspiele, schlagt der Gesetzgeber einen neuen Weg ein und geht diesen auch im GluAndStV 2012 weiter: Er ruckt die Finanzinfrastruktur in den Fokus. Dabei kann er von den Erfahrungswerten der US-Behorden profitieren, deren umfangreiches Gesetzeswerk UIGEA die technische Sperre von Kreditkartentransaktionen zum Gegenstand hat. Der Wortlaut der Eingriffsnorm des GluStV 2008 ist allerdings knapp und...
Auslandische Onlineglucksspiele bilden die Achillesferse nationalen Glucksspielrechts. Mit 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GluStV 2008, der Ermachtigung zur Unter...