Obwohl eine Vielzahl volkerrechtlicher Vertrage, zwischenstaatlicher Vereinbarungen und internationaler Programme zur Verbesserung des internationalen Umweltschutzes existieren, ist die Staatengemeinschaft in Fragen der Staatenhaftung fur grenzuberschreitende Umweltbeeintrachtigungen seit Jahrzehnten kaum weiter gekommen. Insbesondere in umweltvolkerrechtlichen Vertragen werden Haftungsregelungen bewusst ausgeklammert, weil viele Staaten sich weigern, sich selbst in die Pflicht zu nehmen. In diese festgefahrene Situation kann nur mit den Mitteln des Volkergewohnheitsrechts,...
Obwohl eine Vielzahl volkerrechtlicher Vertrage, zwischenstaatlicher Vereinbarungen und internationaler Programme zur Verbesserung des internationalen...