Ein entgeltlicher Erbvertrag liegt vor, wenn die Parteien eines Erbvertrages vereinbaren, dass der Bedachte fur die erbvertragliche Verfugung eine Gegenleistung erbringt. Zunachst wird in einem zivilrechtlichen Teil der Zusammenhang zwischen diesen beiden Vertragen untersucht. Es wird gezeigt, dass der entgeltliche Erbvertrag als einheitliches Rechtsgeschaft im Sinne des 139 BGB zu qualifizieren ist. Dies wirkt sich u.a. bei Nichtigkeit oder Leistungsstorungen aus. Im steuerrechtlichen Teil der Arbeit werden die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Erbvertrages sowie steuerliche...
Ein entgeltlicher Erbvertrag liegt vor, wenn die Parteien eines Erbvertrages vereinbaren, dass der Bedachte fur die erbvertragliche Verfugung eine Geg...