Das Familiengefuge andert sich, das Erbrecht hingegen wird nicht oder nur geringfugig geandert. Die nordischen Lander haben die wandelnden Familienmuster erkannt und deshalb ihr Erbrecht, insbesondere die erbrechtliche Stellung des Ehegatten, sukzessive erweitert und gestarkt. Dabei hat zuletzt Danemark im Jahr 2008 das Erbrecht tiefgreifend reformiert und sich hierbei am praktischen Bedarf und dem mutmasslichen Erblasserwillen orientiert: Pragmatisch wurden dazu die Testamentspraxis der vergangenen Jahre erhoben und ausgewertet und die Erkenntnisse im Gesetzgebungsverfahren berucksichtigt....
Das Familiengefuge andert sich, das Erbrecht hingegen wird nicht oder nur geringfugig geandert. Die nordischen Lander haben die wandelnden Familienmus...