Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG) hat den Aktiengesellschaften die Moglichkeit eroffnet, eine sogenannte Onlinehauptversammlung durchzufuhren. Damit wurde eine Vielzahl neuer rechtlicher Fragen geschaffen, derer sich der Autor in der Arbeit annimmt. Die in 118 Abs. 1 S. 2 AktG eingeraumte Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung der Online-HV bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Der Autor arbeitet zunachst deren Inhalt heraus und befasst sich mit den Grenzen der Gestaltungsfreiheit. Anschliessend stellt er dar, welche Probleme bei der Durchfuhrung einer...
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG) hat den Aktiengesellschaften die Moglichkeit eroffnet, eine sogenannte Onlinehauptversam...