Spatestens mit dem Urteil -MobilCom/France Telecom- des OLG Schleswig ist deutlich geworden, dass die Diskussion uber die Aktionarsrechte in bestimmten Fallen faktischer Beherrschung zu Unrecht lange im Schatten der Debatte um den qualifiziert faktischen GmbH-Konzern stand. Obwohl langst durch den BGH aufgegeben, orientiert sich die Literatur im Aktienrecht unter dem Stichwort der -qualifizierten Nachteilszufugung- nach wie vor oftmals unvoreingenommen an diesen Grundsatzen, die zu einer analogen Anwendung der vertragskonzernrechtlichen Schutzvorschriften fuhren. Die Autorin zeigt in ihrer...
Spatestens mit dem Urteil -MobilCom/France Telecom- des OLG Schleswig ist deutlich geworden, dass die Diskussion uber die Aktionarsrechte in bestimmte...