Inwieweit kann mit einem rechtsstaatlichen Straf- und Strafverfahrensrecht Vergangenheitsaufarbeitung nach einem Systemwechsel betrieben werden? Welche Massstabe und Grenzen setzt das Verbot ruckwirkender Bestrafung? Wie ist das Problem der -Rechtsblindheit- zu behandeln? Wie kann man Scheinverfahren rechtlich einordnen? Setzte sich das Versagen der Justiz bei der Verfolgung von NS-Unrecht bei der Verfolgung von DDR-Unrecht fort? Kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von DDR-Rechtsbeugung einer kritischen rechtsdogmatischen Prufung standhalten? Wie sieht die Bilanz...
Inwieweit kann mit einem rechtsstaatlichen Straf- und Strafverfahrensrecht Vergangenheitsaufarbeitung nach einem Systemwechsel betrieben werden? Welch...