Mit Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben die offentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsauftragen im offentlichen Personenverkehr die Moglichkeit, fur die betroffenen Arbeitnehmer die Rechtsfolgen des Betriebsubergangs anzuordnen. Die Regelung hat nicht nur eine erhebliche sozial- und wirtschaftspolitische Dimension, sondern wirft auch eine Vielzahl an rechtlichen Zweifelsfragen auf. Die Arbeit beleuchtet die aus der Verordnung resultierenden Rechtsprobleme fur das deutsche Arbeits- und Vergaberecht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzbarkeit...
Mit Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben die offentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsauftragen im offentlichen P...