Immer haufiger werden deutsche Staatsangehorige im Ausland Opfer von Entfuhrungen. Das wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang die deutsche Staatsgewalt in Entfuhrungsfallen zu Hilfeleistungen verpflichtet ist. In der Offentlichkeit wurde bereits daruber diskutiert, ob der Staat unter bestimmten Voraussetzungen sogar jegliche Hilfe ablehnen kann, z. B. wenn Touristen sich leichtsinnig in die Gefahr einer Entfuhrung begeben haben. In diesem Zusammenhang ist auch zu klaren, welche Mittel der Staatsgewalt zur Rettung eines im Ausland Entfuhrten zur Verfugung stehen und unter welchen...
Immer haufiger werden deutsche Staatsangehorige im Ausland Opfer von Entfuhrungen. Das wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang die deutsche Staa...