Die Arbeit knupft an die durch den Gerichtshof der Europaischen Union festgestellte Pflicht an, nationales Recht rahmenbeschlusskonform auszulegen. Die Thematik ist angesichts der Fortgeltung der bisher erlassenen Rahmenbeschlusse auch nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 weiterhin von wissenschaftlichem Interesse. Ein Schwerpunkt besteht in der Bewertung der Begrundung dieser Pflicht, insbesondere angesichts der unterschiedlich zu bewertenden Rechtsnatur von PJZS und Gemeinschaft. Einbezogen werden die vom Europaischen Gerichtshof vorgebrachten Argumente der...
Die Arbeit knupft an die durch den Gerichtshof der Europaischen Union festgestellte Pflicht an, nationales Recht rahmenbeschlusskonform auszulegen. Di...