Das Verhaltnis zwischen den Grundrechten im Kindesalter und dem -Elternrecht- gilt in der Literatur als nicht abschliessend geklart. Die Dogmatik ist gepragt durch eine ausufernde Terminologie, u. a. -Elternrecht-, -Kindesrechte-, -Kindeswohl-, -Elternverantwortung- und -Grundrechtsmundigkeit-. Grundlegende systematische Fragen sind ungelost, z. B. die nach einem unmittelbaren Rechtsverhaltnis zwischen Kind und Eltern auf Verfassungsebene. Der Autor erortert die Rechtsprechung und die unterschiedlichen Konzeptionen der Literatur. Er pladiert fur ein allein staatsgerichtetes Verstandnis beider...
Das Verhaltnis zwischen den Grundrechten im Kindesalter und dem -Elternrecht- gilt in der Literatur als nicht abschliessend geklart. Die Dogmatik ist ...