Spaltungen sind gepragt durch einen Interessengegensatz von Spaltungsbeteiligten und betroffenen Dritten. Diesen gilt es zu losen, um angemessen auf die Umstrukturierungsbedurfnisse von Unternehmen reagieren zu konnen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher die Fragestellung: Wie weit kann und muss bei Spaltungen der Rahmen fur die vertragliche Gestaltungsfreiheit gezogen werden, um den Spaltungsbeteiligten eine attraktive Strukturmassnahme zur Verfugung zu stellen? Wie kann auf der anderen Seite fur von Spaltungen betroffene Dritte ein moglichst effektiver Schutz sichergestellt werden, ohne...
Spaltungen sind gepragt durch einen Interessengegensatz von Spaltungsbeteiligten und betroffenen Dritten. Diesen gilt es zu losen, um angemessen auf d...