Ein fester Bestandteil der Dogmatik zum Allgemeinen Teil des BGB ist die Unterscheidung zwischen ausdrucklichen und stillschweigenden Willenserklarungen. Die Arbeit untersucht diese beiden Begriffe. Ausgangspunkt ist die These, dass die Unterscheidung zweier Rechtsbegriffe im System des BGB nur dann eine Berechtigung hat, wenn fur sie verschiedene rechtliche Regeln gelten. Es werden nacheinander die Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts, die Redaktionsarbeiten zum BGB und das geltende Burgerliche Recht behandelt. Im Zentrum steht jeweils die Frage danach, mit welcher Begrundung zwischen...
Ein fester Bestandteil der Dogmatik zum Allgemeinen Teil des BGB ist die Unterscheidung zwischen ausdrucklichen und stillschweigenden Willenserklarung...