Den Gegenstand der Arbeit bilden das Aufenthaltsrecht, der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe an staatlichen Sozialleistungen von auslandischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik. Betrachtet werden sowohl Unionsburger (EU-Arbeitnehmer) als auch Personen mit der Staatsangehorigkeit eines Drittstaats sowie ihre Familienangehorigen. Anstoss zu der Arbeit hat die durch zahlreiche gesetzliche Neuerungen gepragte Rechtslage sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Hervorzuheben sind insbesondere die Richtlinien 2004/38/EG, 2003/86/EG und RL...
Den Gegenstand der Arbeit bilden das Aufenthaltsrecht, der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe an staatlichen Sozialleistungen von auslandische...