Lizenzen an Unternehmenskennzeichen im Sinne von 5 Abs. 2 MarkenG haben wegen des mit diesen Kennzeichen verbundenen erheblichen wirtschaftlichen Wertes eine (potenziell) grosse Bedeutung. Das MarkenG regelt keine Lizenzen dieser Kennzeichen. Auch in der Literatur und Rechtsprechung werden die Lizenzen an diesen Kennzeichen nicht erschopfend bearbeitet. Nach der Frage der Rechtsnatur dieser Kennzeichen wird die Frage der Rechtsnatur der Lizenzvertrage uber diese Zeichen hinsichtlich des Verpflichtungs- und des Verfugungsgeschafts erortert. Hierbei werden insbesondere die Fragen diskutiert, ob...
Lizenzen an Unternehmenskennzeichen im Sinne von 5 Abs. 2 MarkenG haben wegen des mit diesen Kennzeichen verbundenen erheblichen wirtschaftlichen Wert...