Das deutsche Recht sieht fur nicht kapitalmarktaktive Aktiengesellschaften eine fast ausschliesslich hauptversammlungsbezogene Aktionarsinformation vor. Verstosse werden vielfach zur Begrundung von Anfechtungsklagen herangezogen, die oftmals zur Blockade wichtiger Strukturmassnahmen fuhren und Gesellschaften zu teueren Abfindungsvergleichen zwingen. Fur borsennotierte Gesellschaften regelt das Kapitalmarktrecht zusatzliche sanktionsbewahrte Publizitatspflichten. Angesichts der vielfach bemangelten Unzulanglichkeiten der deutschen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Informationsrechte und...
Das deutsche Recht sieht fur nicht kapitalmarktaktive Aktiengesellschaften eine fast ausschliesslich hauptversammlungsbezogene Aktionarsinformation vo...