Die Insolvenzordnung berucksichtigt das in der Praxis bedeutsame Finanzierungsinstrument des Leasing nur unzureichend. Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung war eine Gesetzesanderung notwendig, um die Refinanzierung von Leasingvertragen nicht unnotig zu erschweren. Jedoch hat weder diese Erganzung noch die jungste Modifikation der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Wirkungen der Verfahrenseroffnung auf schwebende Vertrage die Unstimmigkeiten bei den auf Leasingvertrage anwendbaren Vorschriften beseitigen konnen. Unter Berucksichtigung der Regelung zum Eigentumsvorbehalt...
Die Insolvenzordnung berucksichtigt das in der Praxis bedeutsame Finanzierungsinstrument des Leasing nur unzureichend. Bereits vor Inkrafttreten der I...