Der Beschluss des BGH vom 24. Februar 1997 zur Zulassigkeit einer KGaA mit einer GmbH als Komplementarin hat die wohl gestaltungsreichste deutsche Rechtsform in den Mittelpunkt des gesellschaftsrechtlichen Interesses geruckt. Die kapitalistische KGaA vereint die Vorteile der GmbH und der AG und bietet dem Satzungsgeber weitaus mehr Gestaltungsfreiheit als die AG. Fur kapitalmarktaktive Unternehmen bestehen mit der Rechtsform der GmbH & Co. KGaA dem Gesetz nach ideale Moglichkeiten, die Unternehmensfuhrung und Kapitalaufbringung zu trennen. Ziel der Arbeit ist es, den hieraus resultierenden...
Der Beschluss des BGH vom 24. Februar 1997 zur Zulassigkeit einer KGaA mit einer GmbH als Komplementarin hat die wohl gestaltungsreichste deutsche Rec...