Im deutschen und osterreichischen Recht wird zwischen Organstellung und Anstellung des GmbH-Geschaftsfuhrers strikt getrennt. Im tschechischen Recht hat der Gesetzgeber zwar eine Trennung vorgesehen, ihr wird jedoch kaum Beachtung geschenkt. Dem Anstellungsverhaltnis kommt im tschechischen Recht eine wichtige konkretisierende Wirkung zu; daraus lasst sich jedoch ein vom Organverhaltnis unabhangiges Rechtsverhaltnis nicht ableiten. Die Arbeit untersucht detailliert zunachst das strukturpragende Organverhaltnis und widmet sich sodann dem Anstellungsverhaltnis; dort finden sich auch...
Im deutschen und osterreichischen Recht wird zwischen Organstellung und Anstellung des GmbH-Geschaftsfuhrers strikt getrennt. Im tschechischen Recht h...