Mit dem Zusammenbruch des Neuen Marktes ist die Notwendigkeit einer effizienten Sanktion von Borsenpreismanipulationen in den Fokus des offentlichen Interesses geruckt. Der deutsche Gesetzgeber hat hier mit dem 4. Finanzmarktforderungsgesetz auf die unbefriedigende Rechtslage mit einem ebenso unbefriedigenden Gesetz geantwortet. Die Arbeit diskutiert ausfuhrlich den ursprunglichen Tatbestand des Kursbetruges nach 88 BorsG aF und das neue Manipulationsverbot in 20a WpHG, insbesondere im Hinblick auf geschutzte Rechtsguter, umstrittene Tatbestandsmerkmale, verfassungsrechtliche Bestimmtheit...
Mit dem Zusammenbruch des Neuen Marktes ist die Notwendigkeit einer effizienten Sanktion von Borsenpreismanipulationen in den Fokus des offentlichen I...